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WEG-Verwaltung

Lokale Nähe gepaart mit Erfahrung ist unser Grundrezept um Sie bestmöglich zu beraten und unterstützen!

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Thema professionelle Immobilienverwaltung. 

Ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder aber vermieten, wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie bestmöglich zu betreuen.

Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen!


Unsere Leistungen bei der WEG-Verwaltung

  • Einmal jährlich wird gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes eine Eigentümerversammlung einberufen und durchgeführt. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, an die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt genannte Anschrift.

  • Der ordentlichen Eigentümerversammlung wird die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Eigentümerversammlungen finden möglichst frühzeitig im Jahr statt.

  • Der Eigentümerversammlung wird von uns der Entwurf des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt.

  • Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden ordnungsgemäß protokolliert, jeder Eigentümer erhält kurzfristig eine Protokollabschrift. Selbstverständlich hat darüber hinaus jeder Eigentümer das Recht auf Einsichtnahme.

  • Sämtliche Beschlußprotokolle werden sorgfältig aufbewahrt.

  • Wir entwerfen die passende Hausordnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und legen Ihnen diese auf Wunsch zur Beschlußfassung vor.

  • Zur Durchführung der Hausordnung werden ggf. Hilfskräfte eingesetzt.

  • Im Verlaufe des Jahres sorgen wir für die ordnungsgemäß laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts. Hierbei werden die Beschlüsse der Eigentümerversammlung beachtet.

  • In dringenden Fällen veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

  • Das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft wird separat von sonstigen Verwaltungsvermögen betreut. Verwaltungskonten werden zu Sonderkonditionen mit günstigen Zinssätzen bei örtlichen Banken geführt.

  • Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto verzinslich angelegt. Hierbei werden die Beschlüsse der Eigentümerversammlung beachtet. Alle Geldanlagen werden treuhänderisch verwaltet.

  • Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstige Zahlungen werden pünktlich angefordert.

  • Für die Wohnungseigentümergemeinschaft führen wir eine den Vorschriften des WEG entsprechende Buchführung, die übersichtlich und verständlich ist.

  • Für das Objekt werden die Sach- und Haftpflichtversicherungen in erforderlichen Umfange abgeschlossen, ggf. gekündigt und zu günstigeren Tarifen neu abgeschlossen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles für die Eigentümergemeinschaft wickeln wir diesen ab.

  • Die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Putzkräfte) und Spezialisten (Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirmen) sowie Versorgungsunternehmen, Handwerker, u.a. werden koordiniert und im erforderlichen Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch genommen.

  • Erstellung einer Handwerkerliste unabhängiger Firmen. Wir legen Wert darauf, daß Handwerker, denen die Eigentümer vertrauen, beauftragt werden. Wir kassieren keine Provisionen von Handwerkern!

  • Die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (z.B. Heizmaterial) werden beschafft.

  • Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z.B. Heizungswartung) werden abgeschlossen und überwacht.

  • Die Eigentümergemeinschaft wird von uns im Außenverhältnis gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ansprüche der Gemeinschaft gegen Dritte und gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern werden geltend gemacht.

  • Säumige Wohnungseigentümer werden gemahnt.

  • Ein Außendienst stellt sicher, daß Ihr Objekt regelmäßig inspiziert wird.

  • Zu Ihrer Sicherheit unterhalten wir eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

  • Jeder Miteigentümer hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (Rechts- und Steuerberatung ist uns aus juristischen Gründen untersagt).

  • Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Sonderleistungen übernommen. 


 
 
 
 
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